Rechte des Mieters bei Graffiti-Bemalung des Hauseingangsbereichs
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 10.10.2007 - Aktenzeichen 5 C 313/07
DRsp Nr. 2009/7660
Rechte des Mieters bei Graffiti-Bemalung des Hauseingangsbereichs
Wird der bei Abschluss des Mietvertrages optisch einwandfreie Hauseingangsbereich in erheblichem Umfang mit Graffitis bemalt, so hat ein Mieter einer Wohnung gegen den Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Vermieter den Mangel weder zu vertreten hat, noch verhindern kann und dass das Mietniveau niedrig ist.