Rechte des Mieters bei Störung der Heiztherme; Erstattung der Reparaturkosten; Anwendbarkeit einer Kleinreparaturkostenklausel
AG Hannover, vom 28.06.2007 - Aktenzeichen 528 C 3281/07
DRsp Nr. 2009/7506
Rechte des Mieters bei Störung der Heiztherme; Erstattung der Reparaturkosten; Anwendbarkeit einer Kleinreparaturkostenklausel
Gibt der Mieter einer Wohnung im Einvernehmen mit der Hausverwaltung die Beseitigung einer Störung der Heiztherme der Wohnung bei dem üblicherweise zu beauftragenden Handwerker in Auftrag, so kann der Vermieter sich gegenüber dem Aufwendungsersatzanspruch des Mieters nicht nachträglich auf eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag berufen.