AG Hannover vom 28.06.2007
528 C 3281/07
Normen:
BGB § 536a Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
WuM 2007, 504

Rechte des Mieters bei Störung der Heiztherme; Erstattung der Reparaturkosten; Anwendbarkeit einer Kleinreparaturkostenklausel

AG Hannover, vom 28.06.2007 - Aktenzeichen 528 C 3281/07

DRsp Nr. 2009/7506

Rechte des Mieters bei Störung der Heiztherme; Erstattung der Reparaturkosten; Anwendbarkeit einer Kleinreparaturkostenklausel

Gibt der Mieter einer Wohnung im Einvernehmen mit der Hausverwaltung die Beseitigung einer Störung der Heiztherme der Wohnung bei dem üblicherweise zu beauftragenden Handwerker in Auftrag, so kann der Vermieter sich gegenüber dem Aufwendungsersatzanspruch des Mieters nicht nachträglich auf eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag berufen.

Normenkette:

BGB § 536a Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen
WuM 2007, 504