Rechte des Mieters bei Strömungsgeräuschen der Heizung
AG Berlin-Schöneberg, vom 30.05.2007 - Aktenzeichen 104a C 590/06
DRsp Nr. 2009/7375
Rechte des Mieters bei Strömungsgeräuschen der Heizung
Tritt bei Öffnen der Heizkörperventile ein Strömungsgeräusch auf, das mindestens die Intensität eines in Zimmerlautstärke geführten Gespräches erreicht, so ist der Mieter verpflichtet, dieses im Rahmen seiner Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zu beseitigen.