AG Berlin-Charlottenburg vom 18.01.2007
218 C 441/06
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2; BGB § 861 Abs. 1;
Fundstellen:
MM 2007, 183

Rechte des Mieters bei Verlegung des ehemals in der Wohnung installierten Stromzählers in den Keller

AG Berlin-Charlottenburg, vom 18.01.2007 - Aktenzeichen 218 C 441/06

DRsp Nr. 2009/7372

Rechte des Mieters bei Verlegung des ehemals in der Wohnung installierten Stromzählers in den Keller

Ein bei Mietvertragschluss in der Wohnung installierter Stromzähler gehört zur vertragsgemäßen Beschaffenheit und darf nicht eigenmächtig durch den Vermieter in den Keller verlegt werden. Anderenfalls steht dem Mieter gem. §§ 535 Abs. 1 S. 2, 858, 861 BGB ein Anspruch auf Wiederherstellung des vorherigen Zustandes zu.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2; BGB § 861 Abs. 1;
Fundstellen
MM 2007, 183