Rechte des Mieters bei Zerstörung der Mietwohnung durch Hochwasser
LG Dresden, vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 4 S 640/06
DRsp Nr. 2009/7782
Rechte des Mieters bei Zerstörung der Mietwohnung durch Hochwasser
Ist eine Mietwohnung durch das Elbhochwasser im August 1982 zerstört worden, so besteht aus dem geschlossenen Mietvertrag kein Besitzverschaffungsanspruch des Mieters mehr.