Rechte des Mieters bei zu schmalem Einwurfschlitz des Briefkastens
AG Berlin-Charlottenburg, vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 27 C 262/00
DRsp Nr. 2009/7245
Rechte des Mieters bei zu schmalem Einwurfschlitz des Briefkastens
Ist der Einwurfschlitz des Briefkastens nicht mindestens 325 mm breit, so hat der Mieter einen Anspruch auf Anbringung eines entsprechenden Briefkastens.