Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. November 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung der beklagten ARGE D. ist zulässig und begründet.
Den Klägern stehen Ansprüche auf die noch im Streit befindlichen Mieten und Nebenkosten gegen die Beklagte aus keinem rechtlichen Grunde zu.
I.
Die Klage ist zulässig.
1.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|