OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.08.2010
I-10 W 114/10
Normen:
BGB § 242; BGB § 535 Abs. 1;
Fundstellen:
MietRB 2011, 9
Vorinstanzen:
vom LG Düsseldorf

Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung eines ordentlichen Kündigungsrechts durch den gewerblichen Vermieter

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - Aktenzeichen I-10 W 114/10

DRsp Nr. 2010/19218

Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung eines ordentlichen Kündigungsrechts durch den gewerblichen Vermieter

Ist dem gewerblichen Vermieter vertraglich ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, ist dessen Ausübung ohne weitergehende Anhaltspunkte selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er mit der Kündigung zugleich bezweckt haben sollte, einem (berechtigten) Mängelbeseitigungsverlangen seines Mieters nicht mehr nachkommen zu müssen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 535 Abs. 1;

Gründe

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Das Landgericht hat dem Beklagten die nachgesuchte Prozesskostenhilfe zu Recht versagt. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine hiervon abweichende Entscheidung.