I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts Altenkirchen vom 21. Juli 2010 einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgerichts Altenkirchen zurückverwiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
III. Der Wert des Verfahrens der Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.
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