Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin - Zivilkammer 53 - vom 3. Juli 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten werden für das Revisionsverfahren nicht erhoben.
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