1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger bis zum 30.6.2019 durch die vorausgegangenen unwirksamen Kündigungen vom 15.9.2016 und 19.11.2018 entstanden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz auf 9.551,14 € festgesetzt.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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