Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - Einzelrichter - vom 7. Februar 2014 teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit die Klägerin Zahlung von 5.000,00 € begehrt.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. III.
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