Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. April 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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