Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.04.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 954,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz daraus seit dem 26.11.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. 4.
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