BayObLG - Beschluß vom 06.02.1987
BReg 2 Z 93/86
Normen:
WEG § 14 Nr. 4 ; BGB §§ 251 ff.;
Fundstellen:
Wohnungseigentümer 1987, 58
WuM 1988, 2

Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

BayObLG, Beschluß vom 06.02.1987 - Aktenzeichen BReg 2 Z 93/86

DRsp Nr. 1998/13716

Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

»1. Der Anspruch aus § 14 Nr. 4 WEG umfaßt auch den Schaden, der adäquat dadurch verursacht wird, daß das Sondereigentum bei der Benutzung im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim Ende der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird.2. Der Schadensersatzanspruch in Geld kann auch bestehen, wenn der Eigengebrauch von Teilen der Eigentumswohnung (hier: Terrasse) für nicht unerhebliche Zeit entzogen wird (im Anschluß an BGH GS NJW 1987, 50 ff.).«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 4 ; BGB §§ 251 ff.;
Fundstellen
Wohnungseigentümer 1987, 58
WuM 1988, 2