Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentüers gegen die übrigen Wohnungseigentüber wegen Verletzung der Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung
KG, Beschluss vom 20.10.2004 - Aktenzeichen 24 W 97/03
DRsp Nr. 2005/350
Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentüers gegen die übrigen Wohnungseigentüber wegen Verletzung der Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung
Einem Wohnungseigentümer steht ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der den Wohnungseigentümern obliegenden Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung zu, wenn die übrigen Wohnungseigentümer eine die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ermöglichende Beschlussfassung schuldhaft unterlassen haben.