Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen, 1. Kammer für Handelssachen, vom 15. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Die Urteile des Senats sowie des Landgerichts Bremen sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung aus den Urteilen gegen Sicherheitsleistung von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.016.879,54 € festgesetzt.
I.
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