Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 21.07.2009, Az.:
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger verlangt Verdienstausfall, die Rückzahlung einer Mietkaution und die Erstattung verauslagter Kosten nach Beendigung eines Gewerbemietverhältnisses.
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