Auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 02. September 2009 - Az.
Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde: 11.880,12 €
I. Die Antragstellerin macht im vorliegenden Verfahren noch Kosten für erhöhten Stromverbrauch im Wege des Schadensersatzes gegenüber der früheren Verwalterin, der Antragsgegnerin, geltend, und zwar in Höhe von 11.880,12 € für den Abrechnungszeitraum 02. Dezember 2003 bis 31. Dezember 2005.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf Ziffer I der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|