I.
Die Berufung der Beklagten richtet sich gegen das am 19. Juni 2006 verkündete Teilurteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin, soweit die Widerklage abgewiesen worden ist. Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe wird Bezug genommen.
Die Beklagte trägt zur Begründung der Berufung vor:
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