AG Görlitz, vom 14.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 725/10
LG Dresden, vom 16.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 631/11
Sofortige Beschwerde des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ihm auferlegten Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine solche erstmalige Kostenentscheidung im Berufungsrechtszug; Materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch des unterlegenen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter wegen der Verletzung von Pflichten bei der Verwaltung
BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - Aktenzeichen V ZB 15/14
DRsp Nr. 2016/17328
Sofortige Beschwerde des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ihm auferlegten Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine solche erstmalige Kostenentscheidung im Berufungsrechtszug; Materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch des unterlegenen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter wegen der Verletzung von Pflichten bei der Verwaltung
Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2WEG dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden; wird erstmals im Berufungsrechtszug eine solche Kostenentscheidung getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen worden ist.ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1Auch nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung kann die Kostenentscheidung grundsätzlich auf § 49 Abs. 2WEG gestützt werden.
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