Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 28.08.2019 (VK 25/19 - B) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach §
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.209.156,20 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, machte mit Auftragsbekanntmachung vom 11.01.2019 (Anlage Ast1) im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union die Vergabe des Auftrags "T." im offenen Verfahren europaweit bekannt. Gegenstand des Auftrags sind Kanalbauarbeiten. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
1. 2.
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