Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 30.03.2011 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine Jahressonderzahlung für das Jahr 2007 gemäß TVöD in Höhe von 2.184,39 EUR brutto abzüglich gezahlter 729,41 EUR brutto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung zuletzt nur noch über die Höhe der tariflichen Sonderzahlung für das Jahr 2007.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|