ArbG Lübeck, vom 14.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 385/11
Sonderzahlungen unter Freiwilligkeitvorbehalt; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zum Wegfall des Freiwilligkeitsvorbehalts
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.01.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 329/11
DRsp Nr. 2012/15555
Sonderzahlungen unter Freiwilligkeitvorbehalt; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zum Wegfall des Freiwilligkeitsvorbehalts
1. Die Arbeitgeberin kann (außer bei laufendem Arbeitsentgelt) einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ausschließen und sich eine Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er zukünftig Sonderzahlungen gewährt; sie bleibt grundsätzlich in ihrer Entscheidung frei, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zum laufenden Arbeitsentgelt eine zusätzliche Leistung erbringen will.2. Gibt es einen klar und verständlich formulierten Freiwilligkeitsvorbehalt, der jeden Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung ausschließt, fehlt es an einer versprochenen Leistung im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB; in diesen Fällen wird eine Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Leistung der Sonderzahlung unabhängig von dem mit der Sonderzuwendung verfolgten Zweck von vornherein nicht begründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.