Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.05.2019 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens gem. §
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