AG Tecklenburg, vom 07.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 52/16
LG Münster, vom 13.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 24 S 2/16
Steuerschuldnerschaft des Bauträgers durch Abschluss und Durchführung eines Bauvertrags hinsichtlich Steuererstattung; Zahlungsanspruch des Bauunternehmers auf den Umsatzsteuerbetrag aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung
BGH, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen VII ZR 157/17
DRsp Nr. 2018/7112
Steuerschuldnerschaft des Bauträgers durch Abschluss und Durchführung eines Bauvertrags hinsichtlich Steuererstattung; Zahlungsanspruch des Bauunternehmers auf den Umsatzsteuerbetrag aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung
UStG § 27 Abs. 19UStG 2011 § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gemäß § 199 Abs. 1BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Tenor
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