In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29. Oktober 2019 wird der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren B 1 K 18.356 bewilligt.
I.
Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Klägerin den in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ihre gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Beklagten vom 26. März 2018 bezüglich Kosten der Ersatzvornahme einer Felssicherungsmaßnahme auf dem Grundstück Fl.Nr. 959, Gemarkung G., in Höhe von 13.314,79 Euro (zuzüglich Mahngebühren in Höhe von 40,-- Euro) gerichtete Klage weiter.
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