AG Frankfurt/Main, Beschluß vom 28.02.1983 - Aktenzeichen 30 C 4003/83
DRsp Nr. 2001/5609
Streitwert: Dauerwohnrecht - Optionen
Als Streitwert eines Dauerwohnrechts, das mit bestimmten Pflichten bzw. Optionen verbunden ist, muß der Preis einer vergleichbaren Eigentumswohnung angenommen werden.