OLG Celle - Beschluss vom 07.01.2010
4 W 209/09
Normen:
WEG § 49a;
Vorinstanzen:
LGLüneburg - 9 T 78/09,
AG Springe, - Vorinstanzaktenzeichen 4 C 470/08

Streitwert einer Klage auf Abberufung des Verwalters

OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010 - Aktenzeichen 4 W 209/09

DRsp Nr. 2010/19027

Streitwert einer Klage auf Abberufung des Verwalters

Der Streitwert für eine Klage auf Abberufung des Verwalters bemisst sich auf 50% des Verwalterhonorars für die Restlaufzeit der Bestellung des Vertrages. Dasselbe gilt auch für die Beschlussanfechtung.

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

WEG § 49a;

Gründe:

Die weitere Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet.