LG Kiel vom 03.12.2001
1 T 61/01
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2; ZPO § 3; ZPO § 9;
Fundstellen:
WuM 2003, 37

Streitwert einer Klage auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung

LG Kiel, vom 03.12.2001 - Aktenzeichen 1 T 61/01

DRsp Nr. 2009/7525

Streitwert einer Klage auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung

Der Streitwert einer Klage eines Mieters auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung berechnet sich nach dem 3,5fachen Jahresbetrag der zu schätzenden Mietminderung.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2; ZPO § 3; ZPO § 9;
Fundstellen
WuM 2003, 37