Streitwert für die Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Wiedererrichtung eines abgerissenen Balkons
LG Berlin, vom 05.03.2007 - Aktenzeichen 62 T 32/07
DRsp Nr. 2009/7373
Streitwert für die Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Wiedererrichtung eines abgerissenen Balkons
Der Streitwert für die Vollstreckung der Verpflichtung des Vermieters zur Wiedererrichtung eines abgerissenen Balkons gem. § 887ZPO richtet sich nach dem Streitwert in der Hauptsache. Dieser wiederum orientiert sich am Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung wegen des fehlenden Balkons.