1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 24. August 2011 -
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anwendung tariflicher Vergütungsregelungen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme.
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