Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28.07.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre 2012 bis 2014 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.
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