OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.01.2015
1 A 10676/14.OVG
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BImSchG § 9;
Fundstellen:
BauR 2015, 1151
Vorinstanzen:
VG Koblenz, vom 06.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 726/13 KO

Umfang der Bindungswirkung eines einem Konkurrenten erteilten Vorbescheides für einen Windpark im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen 1 A 10676/14.OVG

DRsp Nr. 2015/6249

Umfang der Bindungswirkung eines einem Konkurrenten erteilten Vorbescheides für einen Windpark im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Zum Umfang der Bindungswirkung eines einem Konkurrenten erteilen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für einen Windpark im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 6. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BImSchG § 9;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage.