Umfang der Interessenwahrnehmung aus Mietverhältnis in der Rechtsschutzversicherung; Rechtliche Vertretung beim Inventarkauf durch den Mieter
KG, Urteil vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 6 U 9398/00
DRsp Nr. 2005/7101
Umfang der Interessenwahrnehmung aus Mietverhältnis in der Rechtsschutzversicherung; Rechtliche Vertretung beim Inventarkauf durch den Mieter
Die Interessenwahrnehmung aus einem Mietverhältnis in der Rechtsschutzversicherung umfasst nicht die Interessenvertretung des Mieters im Rahmen eines Inventarkaufs, da es sich nicht um einen typischen Bestandteil eines Mietvertrages handelt.
Normenkette:
AGBG §5 ; ARB (1994) § 2c § 28 Abs. 3 ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 171/00