OLG Hamm - Beschluss vom 19.07.2011
15 Wx 120/10
Normen:
WEG § 27 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
MietRB 2012, 20
NZM 2012, 465
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 19.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 39/08
AG Tecklenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 15 I 22/04

Umfang der Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters; Beauftragung umfassender Sanierung wegen fehlender Außenisolierung des Kellermauerwerks

OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - Aktenzeichen 15 Wx 120/10

DRsp Nr. 2011/14487

Umfang der Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters; Beauftragung umfassender Sanierung wegen fehlender Außenisolierung des Kellermauerwerks

1) Wird bei einer Öffnung des Erdreichs vor dem gemeinschaftlichen, bereits mehr als 40 Jahre alten Gebäude festgestellt, dass einzelne Tonrohre gebrochen sind und eine Außenisolierung des Kellermauerwerks nicht mehr vorhanden ist, so ist eine Auftragserteilung an der Baustelle zu umfassenden Sanierungsarbeiten durch Verlegung einer Drainage und einer Außenisolierung des Kellermauerwerks durch die Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG) nicht gedeckt. 2) Zum Umfang der sich daraus ergebenden Verpflichtung des Verwalters zum Schadensersatz.

Der angefochtene Beschluss wird teilweise aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die gesamten Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen, und zwar soweit sich die Beteiligte zu 1) mit ihrer Erstbeschwerde gegen die Zurückweisung ihres gegen die Beteiligten zu 2) bis 4) gerichteten Zahlungsantrags bis zur Höhe eines Betrages von 17.554,16 € nebst Zinsen sowie gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung von 1.868,68 € nebst Zinsen auf den Gegenantrag der Beteiligten zu 2) richtet.

Das weitergehende Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.