OLG Hamm - Beschluss vom 04.05.2010
15 W 382/09
Normen:
WEG § 10 Abs. 6 S. 1; GBO § 20;
Fundstellen:
MietRB 2010, 202
Rpfleger 2010, 583
Vorinstanzen:
AG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen HU-390-19

Umfang der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 15 W 382/09

DRsp Nr. 2010/9133

Umfang der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erstreckt sich darauf, als Eigentümerin in Abt. I des Grundbuchs eines benachbarten Grundstücks eingetragen werden zu können, auf dem die Eigentümergemeinschaft durch eine Grunddienstbarkeit abgesichert ein Heizwerk betreibt, durch das das gemeinschaftliche Eigentum mit Heizenergie versorgt wird.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Wohnungseigentümergemeinschaft N-Str. 23, 25, 27 in F in Abteilung I des Grundbuchs von I Blatt 3## als Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundstücks einzutragen.

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 6 S. 1; GBO § 20;

Gründe

I.