KG, Beschluss vom 07.02.2004 - Aktenzeichen 24 W 27/04
DRsp Nr. 2006/9405
Umfang des Stimmrechtsausschlusses
»Der Stimmrechtsausschluss des § 25 Abs. 5WEG gilt auch für ein Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem ein Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers wegen Wasserschäden bestätigt werden soll.«