KG - Beschluss vom 07.02.2004
24 W 27/04
Normen:
WEG § 25 Abs. 5 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 429

Umfang des Stimmrechtsausschlusses

KG, Beschluss vom 07.02.2004 - Aktenzeichen 24 W 27/04

DRsp Nr. 2006/9405

Umfang des Stimmrechtsausschlusses

»Der Stimmrechtsausschluss des § 25 Abs. 5 WEG gilt auch für ein Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem ein Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers wegen Wasserschäden bestätigt werden soll.«

Normenkette:

WEG § 25 Abs. 5 ;
Fundstellen
NZM 2005, 429