LG München II - Urteil vom 30.11.2001
20 S 6719/01
Normen:
BGB § 242 § 535 § 536 ; MHG § 4 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)798d-e
NZM 2002, 286

Umlegungsmaßstab für Kosten der Müllabfuhr bei Mischnutzung; Beurteilung von Hausmeister- und Hausreinigungskosten (Maßstab der Ortsüblichkeit und Gebot der Wirtschaftlichkeit)

LG München II, Urteil vom 30.11.2001 - Aktenzeichen 20 S 6719/01

DRsp Nr. 2003/16770

Umlegungsmaßstab für Kosten der Müllabfuhr bei Mischnutzung; Beurteilung von Hausmeister- und Hausreinigungskosten (Maßstab der Ortsüblichkeit und Gebot der Wirtschaftlichkeit)

1. Die Verteilung der Kosten für die Müllentsorgung nach anteiliger Mietfläche kann auch bei gemischter Nutzung eines Anwesens (hier: Mietwohnungen, vier Läden und acht Büros) sachgerecht sein, sofern der Papiermüll kostenlos entsorgt wird.