LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.01.2015
4 Sa 482/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 01.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 372/14

Unbegründete Klage auf Weitergabe von Tariferhöhungen bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zu einer entsprechenden betrieblichen Übung der nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.01.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 482/14

DRsp Nr. 2015/9007

Unbegründete Klage auf Weitergabe von Tariferhöhungen bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zu einer entsprechenden betrieblichen Übung der nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin

1. Bei einer nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin kann eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung nur angenommen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten der Arbeitgeberin dafür gibt, dass sie auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariferhöhungen übernehmen will; eine nicht tarifgebundene Arbeitgeberin will sich grundsätzlich nicht für die Zukunft der Regelungsmacht der Verbände unterwerfen. 2. Die fehlende Tarifbindung verdeutlicht den Willen der Arbeitgeberin, die Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung zukünftig nicht ohne Beitrittsprüfung vorzunehmen.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 1.7.2014, Az.: 8 Ca 372/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Gehaltsansprüche des Klägers.

a) b) c) d) e) f)