Termin zur mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf
Dienstag, den 5. Juli 2011, 10.15 Uhr, Sitzungssaal A 6 .
2.Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass ihre Klage im Urkundenprozess nicht statthaft sein dürfte. Sie mag daher erwägen, die Klage zurückzunehmen.
Die zulässige Berufung des Beklagten hat Aussicht auf Erfolg.
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