Auf die Berufung Beklagen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.11.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.648,88 Euro brutto abzüglich 131,28 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten aus 2.538,51 Euro abzüglich 131,28 € netto seit dem 01.01.2011 und aus weiteren 110,37 Euro seit dem 03.01.2011 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.324,44 Euro brutto abzüglich 65,64 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten aus 1.214,07 Euro abzüglich 65,64 € seit dem 01.01.2012 und aus weiteren 110,37 Euro seit dem 02.01.2012 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 331,11 Euro brutto abzüglich 16,41 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten aus jeweils 110,37 Euro abzüglich 5,47 € ab dem 01.02.2012, 01.03.2012 und 03.04.2012 zu zahlen.
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