I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11.04.2013, Aktenzeichen
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche der nicht gewerkschaftlich gebundenen Klägerin gegen die Beklagte als Transfergesellschaft auf Zahlung höheren monatlichen Transferentgeltes und auf Zahlung einer höheren Abfindung im Zusammenhang mit einem Sozialtarifvertrag und einem Ergänzungssozialtarifvertrag.
Die Klägerin war bis zum 30.04.2012 als Mitarbeiterin der N. GmbH & Co. KG ("N.") beschäftigt.
Sie erhielt zuletzt monatlich 5361,12 € brutto.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|