Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 12.05.2010 -
In Höhe eines Betrags von 440,11 € nebst Zinsen wird die Klage abgewiesen.
In Höhe eines Betrages von 990,99 € wird die Berufung als unzulässig verworfen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen.
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