Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen Kündigung eines langfristigen Mietverhältnisses.
Durch Vertrag vom 17. Dezember 1976/25. März 1977 vermieteten die Brüder H. an die Firma T. ein noch zu erstellendes Ladenlokal für einen SB-Markt. In § 3 des Mietvertrages wurde folgende Vereinbarung getroffen:
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