OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.09.2007
14 Wx 39/07
Normen:
FGG § 13 Satz 2 ; FGG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2008, 726
Vorinstanzen:
LG Offenburg, vom 08.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 2/07
AG Offenburg, - Vorinstanzaktenzeichen II 32/04

Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im WEG-Verfahren alten Rechts - Statthaftes Rechtsmittel gegen die Verhängung von Zwangsmaßnahmen - Unzulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgelds

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.09.2007 - Aktenzeichen 14 Wx 39/07

DRsp Nr. 2008/16648

Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im WEG -Verfahren alten Rechts - Statthaftes Rechtsmittel gegen die Verhängung von Zwangsmaßnahmen - Unzulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgelds

»1. Im WEG -Verfahren alten Rechts sind für die Festsetzung von Zwangsmaßnahmen wegen Mißachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten vor Gericht nicht die Vorschriften der ZPO, sondern die des FGG maßgeblich. 2. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - und damit auch im WEG -Verfahren alten Rechts - ist gegen die Verhängung von Zwangsmaßnahmen wegen Nichtbefolgens verfahrensleitender Anordnungen die von einem Beschwerdewert unabhängige einfache nicht fristgebundene Beschwerde gegeben. 3. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtbefolgung der gerichtlichen Anordnung zum persönlichen Erscheinen eines Beteiligten vor Gericht ist unzulässig, wenn das Gericht das Verfahren für entscheidungsreif hält.«

Normenkette:

FGG § 13 Satz 2 ; FGG § 19 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.