OLG München - Beschluss vom 20.09.2011
34 Wx 373/11
Normen:
BGB § 890; BGB § 1018; GBO § 7 Abs. 1; GBO § 18 Abs. 1; WEG § 1 Abs. 4; WEG § 8;
Vorinstanzen:
AG Rosenheim, vom 01.08.2011

Verfahren des Grundbuchamts bei unheilbar fehlenden rechtlichen Voraussetzungen der beantragten Eintragung

OLG München, Beschluss vom 20.09.2011 - Aktenzeichen 34 Wx 373/11

DRsp Nr. 2011/17595

Verfahren des Grundbuchamts bei unheilbar fehlenden rechtlichen Voraussetzungen der beantragten Eintragung

Sofortige Zurückweisung eines Eintragungsantrags statt fristsetzender Zwischenverfügung bei fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für die begehrte Eintragung (hier: fehlende Vereinigung von Grundstücken bei Aufteilung in Wohnungseigentum, fehlende Abschreibung eines Grundstücksteils, für das eine Grunddienstbarkeit bestellt werden soll).

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt -vom 1. August 2011 wird zurückgewiesen.

II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 500.000 €.

Normenkette:

BGB § 890; BGB § 1018; GBO § 7 Abs. 1; GBO § 18 Abs. 1; WEG § 1 Abs. 4; WEG § 8;

Gründe: