I. 1. Mit Mieterhöhungsschreiben v. 8.3.1983 begehrte die Beschwerdeführerin von den im Ausgangsverfahren beklagten Mietern die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses von bisher 765,- DM (3,18 DM/m²) auf 991,61 DM (4,13 DM/m²) für eine 240 m² große 7-Zimmer-Wohnung. Zur Begründung ihres Mieterhöhungsverlangens nahm sie gem. §
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