Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.09.2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig auf 7.876,58 Euro für die Berufung festgesetzt.
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