LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.01.2015
8 Sa 280/14
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; TVöD § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 13.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2778/13

Vergütungsklage aufgrund dynamischer arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf abgelöstes Tarifwerk im öffentlichen Dienst

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2015 - Aktenzeichen 8 Sa 280/14

DRsp Nr. 2015/13311

Vergütungsklage aufgrund dynamischer arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf abgelöstes Tarifwerk im öffentlichen Dienst

1. Die pauschale arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags ist regelmäßig dynamisch zu verstehen, es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme. 2. Sinn und Zweck der Vereinbarung einer unternehmensfremden tariflichen Vergütungsregelung für den öffentlichen Dienst ist die Schaffung einer am öffentlichen Dienst orientierten Vergütungsstruktur, um eine Gleichstellung der Angestellten des Arbeitgebers mit denen des öffentlichen Dienstes zu erreichen; zugleich weist eine solche Klausel auf das Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden.